Grundsätzlich gilt, dass nach einer Verletzung bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall der Versicherte gehalten ist, zeitnah einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Durchgangsärzte müssen daher besonders qualifiziert sein. Auch muss die Praxis eine besondere personelle, räumliche und medizinisch- technische Ausstattung vorweisen können. Bei einer Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen ist ebenfalls der D-Arzt aufzusuchen.
Durchgangsärzte führen die ärztliche Versorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Weiterbehandlung notwendig ist. Sie erstellen den D-Arztbericht, steuern das Heilverfahren, verordnen Heil- und Hilfsmittel und überweisen gegebenenfalls an weitere Fachärzte oder in eine entsprechende Klinik.
Im Notfall kann die unmittelbare Unfallhilfe selbstverständlich durch jeden Arzt erfolgen. Die zeitnahe Vorstellung beim D-Arzt erfolgt dann anschließend. Wer nach einem Arbeitsunfall länger als eine Woche behandelt werden muss oder über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig ist, muss auf jeden Fall bei einem D-Arzt vorstellig werden.
Die Kosten für die Behandlung werden nicht von der Krankenkasse sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Diese soll mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen.
Unsere Praxis ist für die Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zugelassen. Sprechen Sie uns gerne an, wir werden kurzfristig einen Termin für Sie vereinbaren.
D-Arzt - Was ist das?
Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigter Arzt. Voraussetzung dafür ist die Facharztbezeichnung für „Orthopädie und Unfallchirurgie“. Der D-Arzt muss zudem nach der Facharztanerkennung ein Jahr lang in einem Krankenhaus gearbeitet haben, dessen Abteilung zur Behandlung nach dem Verletzungsartenverfahren zugelassen ist. Diese sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert. Die Ausstattung der Praxis muss dementsprechend auf die Behandlung Unfallverletzter ausgerichtet sein.
Arbeitsunfall - Was ist das?
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall als ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis definiert. Des Weiteren muss der Unfall im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren und die Person muss gesetzlich versichert sein. Nicht nur die Tätigkeit selbst, sondern auch der Weg zur Arbeitsstelle hin und zurück sind versichert. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen gilt und nicht privaten Zwecken und dass der Unfall auch den Gesundheitsschaden verursacht hat.
Arbeitsunfall - Wer ist versichert?
Nicht nur Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Arbeitgeber Beiträge an die Berufsgenossenschaft richtet. Auch bei Ausübung eines Ehrenamtes, oder bei der Pflege eines nahen Angehörigen im eigenen Wohnhaus besteht Versicherungsschutz. Des Weiteren sind Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall versichert. Auch während des Schulbesuches und während des Kitabesuches besteht Versicherungsschutz.
Arbeitsunfall - Wie ist der Ablauf?
Ist ein Arbeitsunfall passiert, so sollte die verunfallte Person zunächst zeitnah einen D-Arzt aufsuchen. Dieser entscheidet dann über das weitere medizinische Vorgehen. Parallel dazu muss vom Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erstellt werden, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage führt. Der Unfallversicherungsträger prüft dann, ob alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles vorliegen.
Da die Sprache im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens eine ganz eigene ist, sind im folgenden Lexikon einige Begriffe erklärt.