Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person während ihrer Arbeitszeit im Rahmen der versicherten Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin, erleidet. Dabei sind die Begriffe „Unfall“, „versicherte Person“ und „versicherte Tätigkeit“ gesetzlich definiert. Arbeitsunfälle liegen auch vor bei Unfällen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei der Pflege eines nahen Angehörigen im selben Haus, während des Schulbesuchs, eines Kindes während des Kita-Besuches oder während der Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall.