Praxis für Orthopaedie, Arthroskopie & Unfallchirurgie in Bielefeld
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Praktika

Für Praktika besteht Unfallversicherungsschutz – unabhängig von der Dauer des Praktikums und der Höhe des Entgelts, d.h. auch unbezahlte Praktika sind versichert. Es spielt auch keine Rolle, ob das Praktikum von der Schule/Hochschule angeordnet bzw. in den Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist oder freiwillig angetreten wird. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Wege zur Praktikumsstelle und zurück.

Für ein Pflichtpraktikum, das von der Schule/Hochschule organisiert wird, ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger der Schule/Hochschule zuständig – also die Unfallkassen. Bei Praktika in Betrieben, gliedern sich die Schüler/Studierenden während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein, so dass sie dann als Beschäftige unfallversichert sind. Zuständig ist dann die Berufsgenossenschaft des Unternehmens.
Praktika im Ausland sind meist nicht versichert, auch wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt.

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