Die Arbeitsunfähigkeit („Krankenschein“) wird von dem behandelnden Arzt ausgestellt. Diese besteht aus vier Teilen: jeweils ein Teil für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, für die Krankenkasse und für den ausstellenden Arzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auch per Videosprechstunde erfolgen.
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