D-Arzt wird ein Arzt genannt, der eine Zulassung zur Behandlung im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens besitzt. Voraussetzung hierfür ist das Tragen der Facharztbezeichnung für „Orthopädie und Unfallchirurgie“. Somit hat der D-Arzt eine sechsjährige Ausbildung in einem dazu ermächtigten Krankenhaus absolviert. Danach müssen D-Ärzte zusätzlich mindestens ein Jahr in einer unfallchirurgischen Abteilung eines Krankenhauses gearbeitet haben, welches für das Verletzungsartenverfahren der Berufsgenossenschaften zugelassen ist. Ist der Durchgangsarzt an einem Krankenhaus oder einer Klinik tätig, muss er darüber hinaus über die Zusatzbezeichnung „spezielle Unfallchirurgie“ verfügen.
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt werden kann oder ob eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist aufgrund der Schwere der Verletzung. Der D-Arzt sorgt somit für die fachliche Erstversorgung, erstellt den D-Bericht für den Unfallversicherungsträger, steuert das Heilverfahren und zieht gegebenenfalls Ärzte anderer Fachabteilungen hinzu.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen