Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch für Ferienjobs (z.B. bei Schülern oder Studierenden). Dies gilt unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Somit sind unentgeltliche Tätigkeiten wie Praktika ebenso mitversichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Vorsicht ist geboten bei Ferienjobs oder Praktika im Ausland. Hier besteht meist kein Versicherungsschutz der deutschen Unfallversicherung, auch wenn das Unternehmen ein deutsches ist.