Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst eine Vielzahl von Leistungen. Diese werden zum einen in Form von Sachleistungen, z.B. im Rahmen von medizinischen und beruflichen Rehabilitationen, gewährt. Um die Verletzten im Rahmen dieser Maßnahmen finanziell abzusichern, zahlen die Unfallversicherungen zum anderen auch Verletzten- und Übergangsgeld. Sollten trotz der medizinischen Maßnahmen Einschränkungen im Erwerbsleben bleiben, so zahlen die Unfallversicherer eine Rente. Voraussetzung hierfür ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen