Kinder sind auf dem Hinweg zur Schule und dem Rückweg von der Schule versichert. Versichert sind weiterhin alle Tätigkeiten, die zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zählen mit unmittelbar räumlichem und zeitlichem Zusammenhang. Versichert sind somit:
- Unterrichtstätigkeit incl. Fördergruppen, Arbeitsgemeinschaften, Schulsport und Prüfungen
- Pausentätigkeiten, Überbrückung von Freistunden, Erledigung der Hausaufgaben in der Schule
- Schulveranstaltungen wie Schulfeste, Schülerzeitung, Hausaufgabenhilfe, Schullandheimaufenthalt, Schulausflug, Fahrten und Besichtigungen
- Klassenfahrten
- Unfälle infolge Spielerei und Raufereien je nach Einzelfall
Nicht versichert sind:
- Hausaufgeben im häuslichen Bereich
- privater Nachhilfeunterricht
- Freizeitveranstaltungen von Schülern, bei denen die Schule nur organisatorische Hilfe leistet
In der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule“ des BMAS