Das Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Sozialversicherungsträger, welche unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherte während der Teilnahme an Maßnahmen zur
– medizinischen Rehabilitation
– im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung nach Auslauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber
– während einer stufenweisen Wiedereingliederung im Rahmen des „Hamburger Modell“
– Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
erhalten können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen