Das Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Sozialversicherungsträger, welche unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherte während der Teilnahme an Maßnahmen zur
– medizinischen Rehabilitation
– im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung nach Auslauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber
– während einer stufenweisen Wiedereingliederung im Rahmen des „Hamburger Modell“
– Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
erhalten können.