Versicherungsschutz besteht nur auf direktem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück!
- Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit Durchschreiten der Außentür des bewohnten Gebäudes
- Es muss nicht der kürzeste Weg gewählt werden. Es sind mehrere Wegstrecken versichert: z.B. auch die längere, aber verkehrsgünstigere Wegstrecke
- Die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei frei
- Für Unterbrechung des Weges, wie zum Beispiel ein privater Einkauf/das Betanken des Autos, besteht kein Versicherungsschuz! Ausnahmen:
- abweichender Weg, weil Kinder wegen beruflicher Tätigkeit in fremde Obhut zu geben sind, z.B. Kindergarten/Großeltern/Tagesmutter
- abweichender Weg aufgrund von Fahrgemeinschaften
- abweichender Weg des Kindes wegen Beförderung aufgrund beruflicher Tätigkeit des Versicherten in fremde Obhut